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BVerwG, 25.02.1998 - 6 PB 11.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 04.04.1997 - 12 L 12/96
- BVerwG, 25.02.1998 - 6 PB 11.97
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- BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich
Auszug aus BVerwG, 25.02.1998 - 6 PB 11.97
Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 88 Abs. 2 MBG Schl.H. in Verbindung mit den §§ 92 a, 72 a, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, weil das Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen des Urteils des Senatsvom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 P 16.88 - (PersR 90, 256, 258 f.) steht, und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.Der Senat hat in den Gründen der Entscheidung vom 31. Mai 1990 (a.a.O.) ausgeführt, daß bei der Prüfung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters (vgl. § 9 Abs. 4 BPersVG) zu berücksichtigen ist, ob gesetzliche Einstellungshindernisse entgegenstehen.